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Bootsführer

Die meisten unserer Einsätze ereignen sich nicht direkt an einer Station oder es ist notwendig, dass Rettungsschwimmer zur Unterstützung an einen anderen Ort als ihrer Station gebracht werden müssen.

Hierzu dient das Rettungsboot.

Und auf jedem Boot muss es einen Kapitän geben, der das Kommando hat. Dies ist bei der DLRG der Bootsführer.

Er ist nicht nur der Bootsfahrer, d.h. er fährt nicht nur das Boot zum Einsatz, er ist auch der Bootsführer, der die Führung und Verantwortung für das Boot und seine Mannschaft inne hat.

Er muss die Entscheidungsgewalt während des Bootseinsatzes ausüben.

Auszug aus unserer Prüfungsordnung DLRG Bootsführerschein A

Inhalte

  • Lehrgangseinstieg
  • Grundlagen
  • Verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Festmachen und Ankern
  • Sicherheit
  • DLRG Boote im Einsatz
  • Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
  • Slippen und Trailern

 

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • längere aktive Mitarbeit in der DLRG (mindestens zwei Jahre Wasserrettungsdienst, davon mindestens ein Jahr Bootsdienst)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Basisausbildung Einsatzdienste
  • Aufbaumodul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen
  • Aufbaumodul - Einsatz an Küstengewässern
  • körperliche und geistige Tauglichkeit
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
  • Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden

 

Praktische Prüfungsleistungen

  • Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
  • DLRG-spezifischer Teil
  • Fahrpraxis
  • Seemannschaft
  • Motorenkunde

 

Weitere Informationen

Prüfungsordnung Bootswesen

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